Allgemeine Geschäftsbedingungen

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  • §1. Werbeauftrag

    • §1.1.

      Werbeauftrag im Sinne der nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag zwischen der mokono GmbH (nachfolgend "mokono" oder "Anbieter" genannt) und dem Werbekunden (nachfolgend "Auftraggeber" genannt) über die Schaltung eines Werbemittels (Banner, Links, etc.) oder mehrerer Werbemittel in Informations- und Kommunikationsdiensten, insbesondere dem Internet.

    • §1.2.

      Für den Werbeauftrag gelten ausschließlich die allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die Preisliste des Anbieters, die einen wesentlichen Vertragsbestandteil bildet. Die Gültigkeit etwaiger allgemeiner Geschäftsbedingungen des oder sonstiger Inserenten ist, soweit sie mit diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht übereinstimmen, ausdrücklich ausgeschlossen.

  • §2. Werbemittel

    • §2.1.

      Ein Werbemittel im Sinne dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen kann zum Beispiel aus einem oder mehreren der genannten Elemente bestehen: aus einem Bild und/oder Text, aus Tonfolgen und/oder Bewegtbildern (u.a. Banner), aus einer sensitiven Fläche, die bei Anklicken die Verbindung mittels einer vom Auftraggeber genannten Online-Adresse zu weiteren Daten herstellt, die im Bereich des Auftraggebers liegt (z.B. Link).

    • §2.2.

      Werbemittel, die aufgrund ihrer Gestaltung nicht als solche erkennbar sind, werden als Werbung deutlich kenntlich gemacht.

    • §2.3.

      Anlieferung von Werbemitteln: Für die Platzierung von Bannerwerbung ist eine vorherige Anlieferung des Werbemittels von 4 Werktagen und bei Sonderwerbeformen und Richmedia-Formaten von 5 Werktagen vor Kampagnenstart erforderlich. Die Banneranlieferung erfolgt an: banner@mokono.com. Im Falle einer verspäteten Anlieferung und den dadurch entstehenden Mehraufwand berechnen wir für Sonderwerbeformen und Richmedia-Formate folgende Gebühren:

      3-2 Werktage vor Kampagnenstart:
      40,00 Euro pro Werbemittel/Motiv
      1 Werktag vor Kampagnenstart:
      80,00 Euro pro Werbemittel/Motiv
      Starttag der Kampagne:
      120,00 Euro pro Werbemittel/Motiv

      Im Falle einer verspäteten Werbemittelanlieferung ist eine ordnungsgemäße Erfüllung der Kampagne nicht mehr garantiert und eine Rückvergütung in Form einer Gutschrift nicht möglich.

  • §3. Vertragsschluss

    • §3.1.

      Vorbehaltlich entgegenstehender individueller Vereinbarungen kommt der Vertrag grundsätzlich durch schriftliche oder per E-Mail erfolgende Bestätigung des Auftrags zustande. Auch bei mündlichen oder fernmündlichen Bestätigungen liegen die allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde.

    • §3.2.

      Soweit Werbeagenturen Aufträge erteilen, kommt der Vertrag im Zweifel mit der Werbeagentur zustande, vorbehaltlich anderer schriftlicher Vereinbarungen. Soll ein Werbetreibender Auftraggeber werden, muss er von der Werbeagentur namentlich benannt werden. Die Anbieter sind berechtigt, von den Werbeagenturen einen Mandatsnachweis zu verlangen.

    • §3.3.

      Werbung für Waren oder Leistungen von mehr als einem Werbetreibenden oder sonstigen Inserenten innerhalb eines Werbeauftritts (z.B. Banner-, PopUp-Werbung) bedarf einer zusätzlichen schriftlichen oder durch E-Mail geschlossenen Vereinbarung.

    • §3.4.

      Der Auftragseingang muss spätestens 3 Werktage vor Schaltungsbeginn erfolgen (Ausnahme: Richmedia-Werbemittel und Sonderwerbeformen). Die in der Auftragsbestätigung festgelegten Bedingungen sind für die Platzierung und für eine ordnungsgemäße Leistungserfüllung maßgeblich.

  • §4. Abwicklungsfrist

    Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht des Auftraggebers zum Abruf einzelner Werbemittel eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Kalenderjahres seit Vertragsabschluss abzuwickeln.

  • §5. Auftragserweiterung

    Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten bzw. der in Ziffer 4 genannten Frist unter dem Vorbehalt vorhandener Kapazität auch über die im Auftrag genannte Menge hinaus weitere Werbemittel abzurufen.

  • §6. Nachlasserstattung

    • §6.1.

      Eine Kampagne gilt als erfüllt, wenn die gebuchten PageImpressions über alle Platzierungen hinweg erreicht wurden.

    • §6.2.

      Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Anbieter nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschiedsbetrag zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Anbieter zu erstatten.

    • §6.3.

      Der Auftraggeber hat, wenn nichts anderes vereinbart ist, einen Anspruch auf den seiner tatsächlichen Abnahme von Werbemitteln innerhalb eines Kalenderjahres entsprechenden Nachlass, wenn er zu Beginn der Frist einen Vertrag abgeschlossen hat, der aufgrund der Preisliste zu einem Nachlass von vornherein berechtigt. Der Anspruch auf den Nachlass erlischt, wenn er nicht innerhalb von 3 Monaten nach Ablauf der Jahresfrist geltend gemacht wird.

  • §7. Datenanlieferung

    • §7.1.

      Der Auftraggeber ist verpflichtet, vollständige, einwandfreie und geeignete Werbemittel bis spätestens 3 Werktage vor Schaltungsbeginn und bei Sonderwerbeformen und Richmedia-Formaten spätestens 5 Werktagen vor Schaltungsbeginn anzuliefern. Etwaige Abweichungen sind mit dem Anbieter unverzüglich schriftlich oder per E-Mail abzustimmen.

    • §7.2.

      Die Pflicht des Anbieters zur Aufbewahrung des Werbemittels endet 3 Monate nach seiner letztmaligen Verbreitung.

    • §7.3.

      Kosten des Anbieters für eine vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende Änderung des Werbemittels hat der Auftraggeber zu tragen.

  • §8. Ablehnungsbefugnis

    Der Anbieter behält sich vor, Werbeaufträge, auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses, abzulehnen bzw. zu sperren, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Inhalt vom Deutschen Werberat in einem Beschwerdeverfahren beanstandet wurde oder deren Veröffentlichung für den Anbieter wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form unzumutbar ist. Insbesondere kann der Anbieter ein bereits veröffentlichtes Werbemittel zurückziehen, wenn der Auftraggeber nachträglich Änderungen der Inhalte des Werbemittels selbst vornimmt oder die Daten nachträglich verändert werden, auf die durch einen Link verwiesen wird, und hierdurch die Voraussetzungen aus Ziffer 1 erfüllt werden.

  • §9. Rechtegewährleistung

    • §9.1.

      Der Auftraggeber gewährleistet und sichert zu, dass er alle zur Schaltung des Werbemittels erforderlichen Rechte besitzt. Der Auftraggeber stellt den Anbieter von allen Ansprüchen Dritter frei, die wegen der Verletzung gesetzlicher Bestimmungen entstehen können. Ferner wird der Anbieter von den Kosten zur notwendigen Rechtsverteidigung freigestellt. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Anbieter nach Treu und Glauben mit Informationen und Unterlagen bei der Rechtsverteidigung gegenüber Dritten zu unterstützen.

    • §9.2.

      Der Auftraggeber überträgt dem Anbieter sämtliche für die Nutzung der Werbung in Online-Medien aller Art, einschließlich Internet, erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungs-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechte, insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung, Übertragung, Sendung, Bearbeitung, Entnahme aus einer Datenbank und zum Abruf, und zwar zeitlich, örtlich und inhaltlich in dem für die Durchführung des Auftrags notwendigen Umfang. Vorgenannte Rechte werden in allen Fällen örtlich unbegrenzt übertragen und berechtigen zur Schaltung mittels aller bekannten technischen Verfahren sowie aller bekannten Formen der Online-Medien.

    • §9.3.

      Weiterhin ermächtigt der Auftraggeber den Anbieter, Werbeinformationen in angemessenem Umfang zu Marktforschungszwecken an anerkannte Marktforschungsunternehmen weiterzuleiten. Ist der Auftraggeber dazu nicht bereit, hat er dies dem Anbieter bei Vertragsschluss schriftlich mitzuteilen.

    • §9.4.

      Sollte der Auftraggeber durch Verwendung spezieller Techniken, wie z.B. dem Einsatz von Cookies oder Zählpixeln, Daten aus der Schaltung von Werbemitteln auf den Onlineangeboten von mokono gewinnen oder sammeln, sichert der Auftraggeber zu, dass er bei Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten die Vorgaben des Teledienste-Datenschutzgesetzes (TDDSG) bzw. des Mediendienste-Staatsvertrages (MDStV) sowie des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) einhalten wird.

    • §9.5.

      Sofern beim Auftraggeber anonyme oder pseudonyme (und somit auch personenbeziehbare) Daten aus dem Zugriff auf die von ihm für Onlineangebote von mokono ausgelieferten Werbemittel anfallen, darf der Auftraggeber diese Daten im Rahmen der jeweiligen Kampagne für den konkreten Werbetreibenden, der den Auftraggeber mit der Schaltung der jeweiligen Kampagne beauftragt hat, auswerten. Diese Auswertung darf nur die anonymen und pseudonymen Daten umfassen, die durch Werbeschaltungen auf den Onlineangeboten von mokono generiert worden sind.

    • §9.6.

      Darüber hinaus ist dem Auftraggeber eine weitere Verarbeitung, Nutzung und Weitergabe sämtlicher Daten (anonym oder personenbeziehbar) aus dem Zugriff auf die von ihm für Onlineangebote von mokono ausgelieferten Werbemittel untersagt. Insbesondere darf der Auftraggeber die Daten aus Werbeschaltungen auf den Onlineangeboten von mokono nicht für eigene Zwecke speichern, auswerten, anderweitig nutzen und/oder an Dritte weitergeben. Dieses Verbot erfasst auch die Erstellung von Profilen aus dem Nutzungsverhalten der User auf dem Onlineangebot von mokono und deren weitere Nutzung.

    • §9.7.

      Setzt der Auftraggeber für die Schaltung von Werbemitteln auf den Onlineangeboten von mokono Systeme eines Dritten ein, wird er sicherstellen, dass auch der Systembetreiber diese Vereinbarung einhält.

  • §10. Gewährleistung des Anbieters

    • §10.1.

      Der Anbieter gewährleistet im Rahmen der vorhersehbaren Anforderungen eine dem jeweils üblichen technischen Standard entsprechende, bestmögliche Wiedergabe des Werbemittels. Dem Auftraggeber ist jedoch bekannt, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, ein von Fehlern vollkommen freies Programm zu erstellen. Ein Fehler in der Darstellung der Werbemittel liegt insbesondere nicht vor, wenn die Beeinträchtigung hervorgerufen wird durch die Verwendung einer nicht geeigneten Darstellungssoft- und/oder Hardware (z.B. Browser) oder durch Störung der Kommunikationsnetze anderer Betreiber oder durch Rechnerausfall bei Dritten (z.B. anderen Providern), durch unvollständige und/oder nicht aktualisierte Angebote auf so genannten Proxies (Zwischenspeichern) oder durch einen Ausfall des AdServers, der nicht länger als 24 Stunden (fortlaufend oder addiert) innerhalb von 30 Tagen nach Beginn der vertraglich vereinbarten Schaltung andauert. Bei einem Ausfall des AdServers über einen erheblichen Zeitraum im Rahmen einer zeitgebundenen Festbuchung entfällt die Zahlungspflicht des Auftraggebers für den Zeitraum des Ausfalls. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.

    • §10.2.

      Bei ungenügender Wiedergabequalität des Werbemittels hat der Auftraggeber Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzwerbung, jedoch nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck des Werbemittels beeinträchtigt wurde. Lässt der Anbieter eine ihm hierfür gestellte angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzwerbung unmöglich, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrags.

    • §10.3.

      Sind etwaige Mängel bei den Werbungsunterlagen nicht offenkundig, so hat der Auftraggeber bei ungenügender Veröffentlichung keine Ansprüche. Das Gleiche gilt bei Fehlern in wiederholten Werbeschaltungen, wenn der Auftraggeber nicht vor Veröffentlichung der nächstfolgenden Werbeschaltung auf den Fehler hinweist.

  • §11. Leistungsstörungen

    Fällt die Durchführung eines Auftrags aus Gründen aus, die der Anbieter nicht zu vertreten hat (etwa aus programmlichen oder technischen Gründen), insbesondere wegen Rechnerausfalls, höherer Gewalt, Streiks, aufgrund gesetzlicher Bestimmungen, Störungen aus dem Verantwortungsbereich von Dritten (z.B. anderen Providern), Netzbetreibern oder Leistungsanbietern oder aus vergleichbaren Gründen, so wird die Durchführung des Auftrags nach Möglichkeit nachgeholt. Bei Nachholung in angemessener und zumutbarer Zeit nach Beseitigung der Störung bleibt der Vergütungsanspruch des Anbieters bestehen. Sofern es sich um eine erhebliche Verschiebung handelt, wird der Auftraggeber hierüber informiert.

  • §12. Haftung

    • §12.1.

      Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluss und unerlaubter Handlung sind bei leichter Fahrlässigkeit des Anbieters, seines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen ausgeschlossen. Dies gilt nicht für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten; in diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren Schaden beschränkt. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind bei leichter Fahrlässigkeit beschränkt auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens.

    • §12.2.

      Bei grober Fahrlässigkeit des einfachen Erfüllungsgehilfen ist die Haftung gegenüber Unternehmern dem Umfang nach auf den vorhersehbaren Schaden beschränkt. Dies gilt nicht für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

  • §13. Preisliste

    • §13.1.

      Es gilt die im Zeitpunkt der Auftragserteilung im Internet veröffentlichte Preisliste. Eine Änderung der Tarife bleibt vorbehalten. Dies gilt nicht gegenüber Nichtunternehmern, wenn der von der Änderung betroffene Auftrag nicht Teil einer Rahmenvereinbarung ist und nicht später als 4 Monate nach Vertragsschluss ausgeführt werden soll. Für vom Anbieter bestätigte Aufträge sind Preisänderungen allerdings nur wirksam, wenn sie vom Anbieter mindestens 1 Monat vor Veröffentlichung des Werbemittels angekündigt werden. Im Falle einer Preiserhöhung steht dem Auftraggeber ein Rücktrittsrecht zu. Das Rücktrittsrecht muss innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Mitteilung über die Preiserhöhung ausgeübt werden.

    • §13.2.

      Nachlässe bestimmen sich nach der jeweils gültigen Preisliste. Werbeagenturen und sonstige Werbemittler sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit den Werbetreibenden an die Preislisten des jeweiligen Anbieters zu halten.

    • §13.3.

      Für jeden Motivwechsel bzw. Tausch des Werbemittels während der Laufzeit des Auftrages werden 50,00 Euro berechnet.

    • §13.4.

      Zusatzanforderungen seitens des Auftragsgebers, die vom Standard-Handling der mokono abweichen, können erst ab einen erweiterten Mindestbuchungsvolumen von 10.000 EURO (brutto) realisiert werden. Der Mehraufwand im Kampagnen-Handling wird darüber hinaus dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.

    • §13.5.

      Es gelten die im Zeitpunkt der Auftragserteilung im Internet veröffentlichen Volumenrabatte. Die Rabatte beziehen sich auf das Kalenderjahr.

  • §14. Bankverbindung

    Die Rechnungsstellung erfolgt zum Erscheinungstag der Werbung. Zahlung innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum netto (Ausnahmen: siehe § 16). Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen in Höhe der banküblichen Zinsen für Dispositionskredite berechnet.

    Bankverbindung:
    mokono GmbH
    Deutsche Bank Berlin
    Kontonummer: 025924201
    Bankleitzahl: 10070024

    Zahlungsbedingungen / Zahlungsverzug:

    • §14.1.

      Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen und Einziehungskosten berechnet. Der Anbieter kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrags bis zur Zahlung zurückstellen und für die restliche Schaltung Vorauszahlung verlangen.

    • §14.2.

      Objektiv begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers berechtigen den Anbieter, auch während der Laufzeit des Vertrages das Erscheinen weiterer Werbemittel ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offen stehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen. In begündeten Fällen behält sich der Anbieter das Recht vor Vorauskasse zu verlangen.

    • §14.3.

      Die Abrechnung erfolgt auf Basis von AdImpressions. Grundlage für die Abrechnung von Kampagnen ist das Reporting des mokono-AdServers. Reporting-Reklamationen können nur während einer laufenden Kampagne gemacht werden. Nach Abschluss einer Kampagne und Erhalt des Endreportings können Reklamationen abrechnungs- und kompensationstechnisch nicht mehr berücksichtigt werden. Bei Auftragserteilung über eine Agentur wird eine AE-Provision von 15% gewährt. Die Rechnungsstellung erfolgt zum Erscheinungstag der Werbung. Zahlung innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum netto.

  • §15. Kündigung

    • §15.1.

      Kündigungen von Werbeaufträgen müssen schriftlich oder per E-Mail erfolgen. Die Stornofrist beträgt 2 Wochen vor Buchungsbeginn, bei bereits laufender Buchung 2 Wochen vor Monatsende.

    • §15.2.

      Stornogebühren werden in folgenden Fällen dem Auftraggeber berechnet:

      Storno später als 2 Wochen vor Kampagnenstart:
      30% des Nettonetto-Kampagnenwerts
      Storno später als 3 Werktage vor Kampagnenstart:
      80% des Nettonetto-Kampagnenwerts
      Storno nach Kampagnenstart und später:
      100% des Nettonetto-Kampagnenwerts
  • §16. Informationspflichten des Anbieters

    Soweit nichts anderes vereinbart, obliegt es dem Anbieter, die Zahl der Zugriffe auf das Werbemittel innerhalb von 10 Werktagen nach Ausführung des Auftrags für den Auftraggeber zum Abruf bereitzuhalten.

  • §17. Erfüllungsort/Gerichtsstand

    Erfüllungsort ist der Sitz des Anbieters. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten oder juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlichrechtlichem Sondervermögen ist bei Klagen Gerichtsstand der Sitz des Anbieters. Soweit Ansprüche des Anbieters nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nichtkaufleuten nach deren Wohnsitz. Es gilt deutsches Recht. Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers, auch bei Nichtkaufleuten, im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt und hat der Auftraggeber nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand der Sitz des Anbieters vereinbart, wenn der Vertrag schriftlich geschlossen wurde.